KI-Kennzeichnungspflicht: Was ab August 2026 gilt
KI-Kennzeichnungspflicht: Was ab August 2026 gilt
Ein pauschales Etikett für jeden Text aus einem KI-Werkzeug verlangt der EU AI Act nicht. Dennoch bringt Artikel 50 ab dem 2. August 2026 verbindliche Transparenzregeln für Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. Betroffen sind unter anderem Chatbots, Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte. Die eigentliche Herausforderung liegt weniger in der Formulierung eines Hinweises als in der vorgelagerten Entscheidung: Wer erkennt, dass ein Inhalt kennzeichnungspflichtig ist, wer prüft Ausnahmen und wer dokumentiert die Freigabe? Dafür müssen technische und redaktionelle Abläufe ineinandergreifen.
Zwei Ebenen der Verantwortung
Die Transparenzpflichten des EU AI Act unterscheiden zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Anbieter generativer Systeme müssen deren Ausgaben grundsätzlich so kennzeichnen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte maschinenlesbar erkennbar sind. Dafür kommen etwa Wasserzeichen, Metadaten oder andere technische Herkunftsnachweise infrage. Die Kennzeichnung muss wirksam, interoperabel, robust und technisch zuverlässig sein, soweit dies technisch machbar ist.
Davon zu trennen ist die Information für Menschen. Bei Systemen, die unmittelbar mit Personen interagieren, müssen Anbieter dafür sorgen, dass Nutzer spätestens bei der ersten Interaktion erkennen können, dass sie es mit KI zu tun haben – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Unternehmen können zudem selbst zum Anbieter werden, beispielsweise wenn sie ein System unter eigenem Namen bereitstellen oder wesentlich verändern. Die jeweilige Rolle sollte deshalb für jeden Anwendungsfall gesondert bestimmt werden.
Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse
Eine ausdrückliche Offenlegungspflicht trifft Betreiber, die Deepfakes einsetzen. Gemeint sind KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich für echt gehalten werden könnten. Bei künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken darf die Offenlegung angemessen gestaltet werden, darf den Werkgenuss aber nicht beeinträchtigen. Vollständig entfallen lässt diese Erleichterung die Transparenzpflicht nicht.
Für Texte gilt eine engere Regel: Kennzeichnungspflichtig sind KI-erzeugte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Dazu können je nach Kontext politische, gesundheitliche, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Themen gehören. Der Begriff ist nicht abschließend definiert und kann auch Unternehmenskommunikation mit erheblichem gesellschaftlichem Bezug erfassen.
Eine Ausnahme greift, wenn der Text vor der Veröffentlichung menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein bloßer formaler Blick dürfte dafür kaum genügen. Rechtschreibkorrekturen oder andere rein unterstützende Bearbeitungen lösen dagegen nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus. Für Deepfakes gilt die redaktionelle Ausnahme nicht.
So werden aus Vorgaben belastbare Prozesse
Gerade beim KI-Einsatz im Mittelstand verteilen sich Inhalte häufig über Marketing, HR, Kundenservice und Fachabteilungen. Eine zentrale Prüfung erst kurz vor Veröffentlichung kommt dann zu spät. Sinnvoll ist ein gestufter Prozess:
- Anwendungsfälle erfassen: dokumentieren, wo KI Texte, Bilder, Stimmen, Videos oder Dialoge erzeugt beziehungsweise wesentlich verändert.
- Rollen klären: je Werkzeug und Veröffentlichung festhalten, wer Anbieter, Betreiber und redaktionell verantwortlich ist.
- Kontext prüfen: Deepfake, direkter KI-Kontakt oder Text zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse unterscheiden.
- Kennzeichnung festlegen: sichtbare Hinweise nah am Inhalt oder bei der ersten Interaktion vorsehen und nicht im Impressum verstecken.
- Technik bewerten: Metadaten und Herkunftsnachweise beim Export, bei der Bearbeitung und auf Plattformen testen. Das gehört auch zur KI-Sicherheit für IT-Teams.
- Freigaben dokumentieren: Prüfung, Änderungen, verantwortliche Person und Veröffentlichungsentscheidung nachvollziehbar festhalten.
Mitarbeitende benötigen dafür klare Kriterien und Schulungen. Daneben sollte festgelegt werden, wann freiwillige Transparenz sinnvoll ist, obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht. Sie darf jedoch nicht mit der rechtlich erforderlichen Kennzeichnung verwechselt werden.
Offene Fragen bleiben
Wie weit das öffentliche Interesse reicht, welche Tiefe redaktionelle Kontrolle haben muss und welche technischen Standards sich durchsetzen, wird sich durch Leitlinien und Aufsichtspraxis weiter konkretisieren. Auch die deutsche Zuständigkeitsstruktur bleibt für Unternehmen relevant. Verstöße können erhebliche Geldbußen nach sich ziehen. Entscheidend ist deshalb ein dokumentierter Entscheidungsprozess, der technische Herkunft, Inhalt, Veröffentlichungskontext und menschliche Verantwortung gemeinsam betrachtet.


